Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Angebot
Unseren Angeboten und unseren Exposés liegen Angaben von Dritten zugrunde. Die Angaben des Verkäufers/Vermieters/ Verpächters werden von uns nicht auf ihre sachliche Richtigkeit überprüft. Für die Richtigkeit solcher Angaben haften wir nur sofern diese nach den im Berufsstand des Maklers vorauszusetzenden Kenntnissen ersichtlich als unrichtig, nicht plausibel oder sonst als bedenklich einzustufen sind.
2. Weitergabe von Unterlagen
Unsere Angebote und die von uns übersandten Unterlagen sind nur für den Kunden bestimmt und von ihm streng vertraulich zu behandeln. Er darf sie ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich machen. Verstößt der Kunde hiergegen, macht er sich gegebenenfalls schadensersatzpflichtig.
3. Vorkenntnis des Kunden
Ist unserem Kunden die nachgewiesene Möglichkeit zum Abschluss des Hauptvertrages bereits bekannt, so teilt er uns dies spätestens innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der ersten Informationen über das Objekt unter Angabe der Quelle schriftlich mit. Verstößt der Kunde hiergegen und werden wir deswegen für den Kunden tätig, ohne dass unsere Tätigkeit zu einem Provisionsanspruch führt, so ist der Kunde zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.
4.1 Entstehen des Provisionsanspruchs
Der Provisionsanspruch entsteht, wenn aufgrund unseres Nachweises oder aufgrund unserer Vermittlung ein rechtswirksamer Hauptvertrag über das von uns benannte Objekt abgeschlossen wurde. Hierfür genügt auch Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit. Ist nicht ausdrücklich vereinbart, dass wir als Vermittlungsmakler tätig werden, ist bereits der von uns erbrachte Nachweis provisionspflichtig. Ein Hauptvertrag im Sinne dieser Abrede ist jeder Miet-, Pacht-, Kauf- oder jeder sonstige die Immobilie betreffende Vertrag.
Soweit ein Mitarbeiter unseres Hauses bei Abschluss des Hauptvertrages nicht anwesend war, wird der Kunde uns unverzüglich alle Informationen über den abgeschlossenen Hauptvertrag mitteilen, die wir benötigen, um die Provision zu berechnen. Davon sind insbesondere umfasst: der Name der Parteien des Hauptvertrages, die Bezeichnung des Objektes, bei Miet-/Pachtverträgen die Laufzeit und die monatliche Nettomiete/-pacht, bei Kaufverträgen der Kaufpreis einschließlich Nebenkosten.
Kommt der Hauptvertrag zu anderen als den ursprünglich vereinbarten Bedingungen oder über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so entsteht ebenfalls ein Provisionsanspruch. Das gilt nicht, wenn das zustande gekommene Geschäft wirtschaftlich mit dem von uns angebotenen Geschäft nicht identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg wesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht.
4.2 Provisionssätze
Die vom Kunden zu bezahlende Provision berechnet sich nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen und versteht sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer von zurzeit 19%.
An- und Verkauf von Immobilien
Bis zu einem Kaufpreis von EUR 15 Millionen: 5,0% des Kaufpreises
Bei einem Kaufpreis bis zu EUR 25 Millionen: 4,5% des Kaufpreises
Bei einem Kaufpreis bis zu EUR 35 Millionen: 4,0% des Kaufpreises
Bei einem Kaufpreis bis zu EUR 50 Millionen: 3,5% des Kaufpreises
Bei einem Kaufpreis ab EUR 50 Millionen: 3,0% des Kaufpreises
Der Kaufpreis besteht aus der Summe des Gesamtkaufpreises für das Objekt zzgl. aller mit dem Erwerb der Immobilie verbundenen Nebenkosten und etwaiger vom Kunden übernommener Verbindlichkeiten.
Erfolgt der Ankauf nicht im Wege des Kaufs der Immobilie als Sache, sondern durch Kauf von Anteilen an der Gesellschaft, der die Immobilie gehört, ist für die Höhe der Provision der Kaufpreis für die Anteile maßgeblich.
Nachweis oder Vermittlung von Vorkaufsrechten
Die Provision für den Nachweis oder die Vermittlung von Vorkaufsrechten beträgt 1% des Verkehrswertes des Objektes.
Vermietung und Verpachtung
Bei Vermietung/Verpachtung beträgt die Provision unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses 3,6 Nettomonatsmieten.
Vereinbaren die Parteien des Hauptvertrages aufgrund unserer Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises eine Option hinsichtlich der Fläche oder der Laufzeit, so erhöht sich die nach der vorstehenden Regelung zu bezahlende Provision unabhängig davon, ob diese Option ausgeübt wird, um 1,6 Nettomonatsmieten auf insgesamt 5,2 Nettomonatsmieten.
Ist im Hauptvertrag eine Staffelmiete vereinbart, so berechnet sich die für die Provision ausschlaggebende Nettomonatsmiete aus dem Durchschnitt der über die Laufzeit des Vertrages, längstens aber während der nächsten zehn Jahren nach dessen Abschluss zu bezahlenden Nettomonatsmieten.
Ist im Mietvertrag eine Umsatzmiete/-pacht vereinbart, so beträgt die Provision 3,6 Nettomonatsmieten der auf die 10-jährige Laufzeit hochgerechneten Miete/Pacht, die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie anstelle einer Umsatzmiete/-pacht eine feste Miete/Pacht vereinbart hätten. Dazu ist insbesondere auf den ortsüblichen Miet-/Pachtzins für vergleichbare Objekte abzustellen sowie auf den Miet-/Pachtzins, den der Vermieter/Verpächter gefordert hat, bevor er sich mit dem Maklerkunden auf eine Umsatzmiete/-pacht einigte.
Ist im Hauptvertrag vereinbart, dass der Kunde für Einbauten und sonstiges Zubehör des Objektes einen Abstand bezahlt oder diese kauft, so erhöht sich die Provision um 3,0% des Kaufpreises bzw. des Abstandes.
4.3 Fälligkeit der Provision
Die Provision wird mit Abschluss des Hauptvertrages fällig. Sie ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung.
Für die Geltendmachung unseres Maklerhonorars sind wir von Informationen unseres Maklerkunden abhängig. Informiert uns dieser schuldhaft nicht oder nicht rechtzeitig über das Zustandekommen eines Vertrages und können wir deshalb unseren Provisionsanspruch erst verspätet geltend machen, so können wir deswegen Verzugsschaden geltend machen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt davon unberührt.
5. Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
Wir haften dem Kunden bei Vertragsverletzungen, soweit diese nicht zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führen, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6. Rechtswahl
Auf die Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für Vollkaufleute Köln.
8. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Regelungen des Maklervertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies seine Wirksamkeit im Übrigen nicht. Beide Parteien werden in diesem Fall die unwirksame Abrede durch eine Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der ursprünglichen Klausel möglichst nahe kommt.
9. Vorrang der deutschen Fassung
Liegen diese AGB in verschiedenen Sprachen vor, so ist für die Klärung von Auslegungsfragen allein die deutsche Fassung maßgeblich.